Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 221
Wann beginnt für den Jäger die Beurteilung des Wildes auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale?
Antwortmöglichkeiten
- ABeim Aufbrechen.
- BBeim Zerwirken.
- CBei der Beobachtung des Wildes vor der Schussabgabe.✓ richtig
- DMit der Inbesitznahme des erlegten Wildes.
- EMit der amtlichen Fleischuntersuchung.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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