Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 219
Kann der Eigentümer einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche, die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft beenden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, es handelt sich um eine rechtliche Zwangsmitgliedschaft.
- BJa, wenn er seine Grundstücke einzäunt.
- CJa, wenn er auf Grundlage des § 6a Bundesjagdgesetz seine Fläche befrieden lässt.✓ richtig
- DJa, wenn er die Jagd auf seinem Grundstück selbst ausübt.
- EJa, wenn er einen angestellten Jäger beschäftigt.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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