Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 217
Ein Bauer fängt in seinem an das Wohnhaus angrenzenden eingezäunten Garten ein Wildkaninchen. Darf er es töten und sich aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn der Jagdpächter des dortigen Jagdbezirkes zustimmt.
- BJa, wenn er im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundig ist.✓ richtig
- CNein, das ist jagdrechtlich nicht zulässig.
- DJa, aber nur, wenn er einen gültigen Jagdschein besitzt.
- ENein, das ist tierschutzrechtlich nicht zulässig.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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