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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 214

Wo muss festgestellter Wildschaden angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der zuständigen unteren Jagdbehörde.
  2. BBei der zuständigen Gemeinde.✓ richtig
  3. CBei der zuständigen unteren Forstbehörde.
  4. DBei der Jagdgenossenschaft.
  5. EBeim Jagdausübungsberechtigten.
  6. FBeim Jagdbeirat.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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