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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 208

Wem gehören wildlebende Tiere?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGrundsätzlich dem Eigentümer von Grund und Boden, auf dem sich das Wild befindet. Das Eigentum wird aber in der Regel durch Verpachtung an den Jagdpächter übertragen.
  2. BDer zuständigen Jagdgenossenschaft.
  3. CDem Jagdaufseher.
  4. DDem Inhaber des Jagdrechts.
  5. EDem Inhaber des Jagdausübungsrechts.
  6. FNiemandem. Wild ist herrenlos.✓ richtig

Lösung

Antwort F ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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