Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 208
Wem gehören wildlebende Tiere?
Antwortmöglichkeiten
- AGrundsätzlich dem Eigentümer von Grund und Boden, auf dem sich das Wild befindet. Das Eigentum wird aber in der Regel durch Verpachtung an den Jagdpächter übertragen.
- BDer zuständigen Jagdgenossenschaft.
- CDem Jagdaufseher.
- DDem Inhaber des Jagdrechts.
- EDem Inhaber des Jagdausübungsrechts.
- FNiemandem. Wild ist herrenlos.✓ richtig
Lösung
Antwort F ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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