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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 207

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild, in grob fahrlässiger Weise, erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft haftet für den Schaden.
  2. BDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes begleicht den Schaden.
  3. CDie landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft begleicht den Schaden.
  4. DDer Jagdausübungsberechtigte haftet für den Schaden.✓ richtig
  5. ENur der Jagdgast haftet für den Schaden.
  6. FKeiner haftet für den Schaden.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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