Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 206
Dürfen Sie als Jagdpächter in Thüringen am 1. Juni einen gesunden Rotspießer erlegen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa.
- CJa, aber nur, wenn er bereits verfegt hat.
- DJa, wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt ist.
- EJa, wenn er nicht im Verband kommt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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