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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 205

Wem steht grundsätzlich das Aneignungsrecht von Wild zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer unteren Jagdbehörde.
  2. BDem Jagdausübungsberechtigten.✓ richtig
  3. CDem Erleger.
  4. DDem Jagdvorstand.
  5. EDem Jagderlaubnisscheininhaber.
  6. FDem Grundeigentümer.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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