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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 196

Bis zu welcher Flächengröße darf einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zustehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANicht mehr als 500 Hektar.
  2. BNicht mehr als 2.000 Hektar.
  3. CNicht mehr als 1.500 Hektar.
  4. DNicht mehr als 250 Hektar.
  5. ENicht mehr als 1.000 Hektar.✓ richtig
  6. FNicht mehr als 75 Hektar.

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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