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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 190

In einem für befriedet erklärten Teil eines Jagdbezirks richtet Schwarzwild Schaden an. Muss dieser ersetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, falls der Jagdbezirk verpachtet ist, vom Jagdpächter.
  2. BJa, falls der Jagdbezirk nicht verpachtet ist, von der Jagdgenossenschaft.
  3. CDer Schaden muss nicht ersetzt werden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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