Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 181

Welche Aussagen zum Jägernotweg sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdhund darf auf dem Jägernotweg unangeleint mitgeführt werden.
  2. BBei der Benutzung des Jägernotweges dürfen Waffen nur ungeladen und in einem Überzug oder mit verbundenem Schloss mitgeführt werden.✓ richtig
  3. CZur Nutzung des Jägernotweges bestehen keine rechtlichen Vorgaben.
  4. DVom Jägernotweg aus, darf Wild im eigenen Jagdbezirk erlegt werden.
  5. EJägernotwege können notfalls durch die untere Jagdbehörde bestimmt werden.✓ richtig
  6. FEigentümer von Grundstücken, über die der Jägernotweg führt, können eine angemessene Entschädigung verlangen.✓ richtig

Lösung

Antworten B, E, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.