Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 159
Welche Aussagen zum Jagdpachtvertrag sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdpachtvertrag muss immer zwischen dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft abgeschlossen werden.
- BIn einem verpachteten Jagdbezirk mit einer Größe von 843 Hektar dürfen in Thüringen maximal 6 Personen Pächter sein.
- CDie Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen.✓ richtig
- DDer laufende Jagdpachtvertrag darf nicht um mehr als 9 Jahre verlängert werden.
- EDer Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.✓ richtig
- FDie Jagdbehörde kann den Jagdpachtvertrag binnen 3 Monate nach Eingang der Anzeige beanstanden.
Lösung
Antworten C, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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