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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 159

Welche Aussagen zum Jagdpachtvertrag sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdpachtvertrag muss immer zwischen dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft abgeschlossen werden.
  2. BIn einem verpachteten Jagdbezirk mit einer Größe von 843 Hektar dürfen in Thüringen maximal 6 Personen Pächter sein.
  3. CDie Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen.✓ richtig
  4. DDer laufende Jagdpachtvertrag darf nicht um mehr als 9 Jahre verlängert werden.
  5. EDer Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.✓ richtig
  6. FDie Jagdbehörde kann den Jagdpachtvertrag binnen 3 Monate nach Eingang der Anzeige beanstanden.

Lösung

Antworten C, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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