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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 157

Sie erlegen als Jagdgast einen Rehbock. Welche Aussage trifft zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIhnen steht das kleine Jägerrecht zu.
  2. BSie sind zum ordnungsgemäßen Versorgen des Rehbocks verpflichtet.
  3. CSie müssen den Rehbock in die Streckenliste eintragen.
  4. DIhnen steht das Wildbret zu.
  5. EIhnen stehen die Trophäen zu.
  6. FDer Rehbock gehört dem Jagdausübungsberechtigten.✓ richtig

Lösung

Antwort F ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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