Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 156
Wie können in Deutschland Dritte an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch Mitgliedschaft in einer anerkannten Vereinigung der Jäger.
- BDurch Mitgliedschaft im Jagdvorstand.
- CDurch Erlangung eines gültigen Jagdscheins.
- DDurch Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
- EDurch Mitgliedschaft in einem Hegering.
- FDurch die Erlangung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnis.✓ richtig
Lösung
Antwort F ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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