Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 155
Welche Arten von Jagdbezirken werden nach § 4 Bundesjagdgesetz unterschieden?
Antwortmöglichkeiten
- AWald- und Feldjagdbezirke.
- BBefriedete und nicht befriedete Jagdbezirke.
- CEigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.✓ richtig
- DHochwildjagdbezirke und Niederwildjagdbezirke.
- EEinstandsgebiete und Nichteinstandsgebiete.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.