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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 155

Welche Arten von Jagdbezirken werden nach § 4 Bundesjagdgesetz unterschieden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWald- und Feldjagdbezirke.
  2. BBefriedete und nicht befriedete Jagdbezirke.
  3. CEigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.✓ richtig
  4. DHochwildjagdbezirke und Niederwildjagdbezirke.
  5. EEinstandsgebiete und Nichteinstandsgebiete.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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