Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 153
Welche Arten gehören nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) zum Hochwild?
Antwortmöglichkeiten
- ASteinadler✓ richtig
- BWolf
- CGroßtrappe
- DAuerwild✓ richtig
- ERehwild
- FBirkwild
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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