Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 150
Können Sie sich durch die Tötung, Aneignung und Präparation eines Rotmilans ohne naturschutzrechtliche Genehmigung strafbar machen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur bei der Tötung eines Jungvogels.
- DJa, aber nur außerhalb des eigenen Jagdbezirks.
- ENein, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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