Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 132

Auf welche Innentemperatur muss nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Tierische- Lebensmittelhygieneverordn ung das zum Verkauf bestimmte Kleinwild innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bzw. alsbald nach seiner Erlegung abgekühlt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHöchstens +4°C.✓ richtig
  2. BHöchstens +11°C.
  3. CHöchstens +7°C.
  4. DHöchstens +15°C.
  5. EHöchstens 0°C.
  6. FHöchstens -18°C.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.