Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 132
Auf welche Innentemperatur muss nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Tierische- Lebensmittelhygieneverordn ung das zum Verkauf bestimmte Kleinwild innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bzw. alsbald nach seiner Erlegung abgekühlt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHöchstens +4°C.✓ richtig
- BHöchstens +11°C.
- CHöchstens +7°C.
- DHöchstens +15°C.
- EHöchstens 0°C.
- FHöchstens -18°C.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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