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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 130

Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFallwild ist immer in einer Tierkörperbeseitigungsanlag e zu entsorgen, um einer Verbreitung möglicher Krankheiten entgegenzuwirken.
  2. BDas Stück ist grundsätzlich als genusstauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.
  3. CEin Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich für den menschlichen Verzehr ist.
  4. DDas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
  5. EDas Stück muss unverzüglich vergraben werden.
  6. FDas Stück ist generell als genussuntauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.✓ richtig

Lösung

Antwort F ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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