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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 126

Welche Teile des Wildkörpers muss der Jäger zur amtlichen Fleischuntersuchung vorlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADen nicht zerwirkten Wildkörper und den dazugehörigen Aufbruch.✓ richtig
  2. BNur das Gescheide.
  3. CNur den nicht zerwirkten Wildkörper.
  4. DNur alle Organe mit bedenklichen Merkmalen.
  5. ENur das große Gescheide sowie den nicht zerwirkten Wildkörper.
  6. FNur das Haupt.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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