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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 109

Ist ein Spaziergänger nach Aufforderung des örtlichen Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, den Hochsitz zu verlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNein.
  3. CJa, aber nur, wenn es die Witterung zulässt.
  4. DNein, es sei denn, er ist bestätigter Jagdaufseher.
  5. EJa, aber nur, wenn er dort die Jagd gerade ausüben will.
  6. FNein, im Wald gilt freies Betretungsrecht.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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