Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 108
Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur, wenn er einen Ausbildungslehrgang zum Jagdaufseher absolviert hat.
- DJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
- EJa, aber nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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