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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 108

Ist der Jagdgast (Inhaber eines Jagderlaubnisscheins) im Falle von Wilderei nach dem Thüringer Jagdgesetz zum Jagdschutz berechtigt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CJa, aber nur, wenn er einen Ausbildungslehrgang zum Jagdaufseher absolviert hat.
  4. DJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
  5. EJa, aber nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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