Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 105
Bedarf die Errichtung eines Hochsitzes auf einer Viehweide der schriftlichen Einwilligung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur bei Gemeinschaftsjagdbezirken.
- BJa, aber nicht bei nichtverpachteten Eigenjagdbezirken.✓ richtig
- CNein. Das vom Grundeigentümer durch Verpachtung weitergegebene Recht zur Ausübung der Jagd ist seinem Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung (auch bei Weitergabe des Rechts durch Verpachtung) gleichgestellt.
- DJa. Ersatzweise kann die untere Jagdbehörde die Duldung der jagdlichen Einrichtung gegenüber dem Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten bei dessen Nichteinwilligung anordnen.✓ richtig
- ENein, es reicht eine mündliche Einwilligung.
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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