Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 102
Ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken bei der Aufstellung der Abschusspläne vom Jagdausübungsberechtigten der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft zu beteiligen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn die Jagdpächter sich nicht auf einen gemeinsamen Abschussplan einigen.
- BJa, aber erst nach Bestätigung durch den Jagdbeirat.
- CJa, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.✓ richtig
- DNein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes ist vom Jagdgesetz nicht vorgegeben, da eine jagdbehördliche Genehmigung erfolgt.
- ENein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes an der Abschussplanung ist vom Jagdgesetz nur für die in Hegegemeinschaften gelegenen Jagdbezirke vorgesehen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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