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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 102

Ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken bei der Aufstellung der Abschusspläne vom Jagdausübungsberechtigten der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft zu beteiligen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn die Jagdpächter sich nicht auf einen gemeinsamen Abschussplan einigen.
  2. BJa, aber erst nach Bestätigung durch den Jagdbeirat.
  3. CJa, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.✓ richtig
  4. DNein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes ist vom Jagdgesetz nicht vorgegeben, da eine jagdbehördliche Genehmigung erfolgt.
  5. ENein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes an der Abschussplanung ist vom Jagdgesetz nur für die in Hegegemeinschaften gelegenen Jagdbezirke vorgesehen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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