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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 101

Ist es nach den jagdrechtlichen Bestimmungen zulässig, Feldhasen und Wildenten mit der Büchse zu erlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, wenn die Geschossenergie auf 100 Meter mindestens 1.000 Joule beträgt.
  2. BJa, aus Sicherheitsgründen aber nur mit Kleinkaliber.
  3. CNein, es sei denn, es wurde eine amtliche Tierseuche ausgerufen.
  4. DJa.✓ richtig
  5. ENein.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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