Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 90
Wer ist in jedem Fall Inhaber des Jagdrechts?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Pächter des Jagdausübungsrechts.
- BDer Eigentümer von Grund und Boden.✓ richtig
- CDer Jagdschutzberechtigte.
- DDer Jagderlaubnisscheininhaber.
- EDer Jagdvorsteher.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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