Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 80
Kann die untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes auferlegen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.
- BJa, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines Hundes für die Stöberarbeit in seinem waldreichen Jagdbezirk nicht nachweisen kann.
- CJa, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes für die Nachsuche in seinem Jagdbezirk nicht nachweisen kann.✓ richtig
- DJa, wenn er den festgesetzten Abschussplan wiederholt nicht erfüllt.
- ENein, hierfür ist die oberste Jagdbehörde zuständig.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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