Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 78
Für welche Wildarten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein an Grundstücken entstandener Wildschaden zu ersetzen?
Antwortmöglichkeiten
- AWildtauben, Wildenten und Wildgänse.
- BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane.✓ richtig
- CRaubwild, Federwild und Elchwild.
- DHaarwild und Federwild.
- ESchalenwild, Dachs und Hase.
- FHochwild und Niederwild.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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