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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 71

Welche Wildarten dürfen in Thüringen vorbehaltlich einer Ausnahmeregelung nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig bejagt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARingel- und Türkentauben.
  2. BBaum- und Steinmarder.
  3. CWaschbär und Marderhund.✓ richtig
  4. DElster und Rabenkrähe.
  5. ESumpfbiber und Nilgans.✓ richtig
  6. FFuchs und Wildkaninchen.✓ richtig

Lösung

Antworten C, E, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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