Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 71
Welche Wildarten dürfen in Thüringen vorbehaltlich einer Ausnahmeregelung nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARingel- und Türkentauben.
- BBaum- und Steinmarder.
- CWaschbär und Marderhund.✓ richtig
- DElster und Rabenkrähe.
- ESumpfbiber und Nilgans.✓ richtig
- FFuchs und Wildkaninchen.✓ richtig
Lösung
Antworten C, E, F sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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