Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 69
Kann die zuständige Jagdbehörde zur Vermeidung von Wildschäden den Abschuss von Wild innerhalb der Schonzeiten anordnen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BJa, aber nur einvernehmlich mit dem Jagdausübungsberechtigten.
- CNein, dieses gilt nur im Fall von Wildseuchen.
- DNein, hierfür ist die Veterinärbehörde zuständig.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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