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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 69

Kann die zuständige Jagdbehörde zur Vermeidung von Wildschäden den Abschuss von Wild innerhalb der Schonzeiten anordnen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BJa, aber nur einvernehmlich mit dem Jagdausübungsberechtigten.
  3. CNein, dieses gilt nur im Fall von Wildseuchen.
  4. DNein, hierfür ist die Veterinärbehörde zuständig.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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