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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 63

Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes.
  2. BDie Berufsgenossenschaft.
  3. CDer Jagdausübungsberechtigte.✓ richtig
  4. DDer Jagdgast.
  5. EDie Jagdgenossenschaft.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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