Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 54
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
- DJa, aber nur Kaninchen und Haarraubwild.
- ENein, es sei denn, er ist selbst im Besitz eines gültigen Jagdscheins.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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