Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 41
Ein Jagdbezirksinhaber findet in seinem Jagdbezirk einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur zur Hüttenjagd.
- DJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
- EJa, aber nur mit Zustimmung der obersten Jagdbehörde.
- FNein, denn Uhus gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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