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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 38

Darf die Vegetationsdecke von Wiesen, Feldrainen oder brachliegendem Gelände ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BJa, aber nur im Winter.
  3. CNein.✓ richtig
  4. DJa, aber nur, wenn die Nutzungsart geändert werden soll.
  5. EJa, aber nur, wenn die Landschaft vorher nach abgelegten Kitzen abgesucht wurde.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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