Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 35
Was versteht man unter sogenannten "Fauna-Flora- Habitat - Gebieten (FFH - Gebieten)"?
Antwortmöglichkeiten
- ABesondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.✓ richtig
- BFlächen von Gemeinschaftsjagdbezirken mit rein landwirtschaftlicher Nutzung.
- CFlächen in Thüringen, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind.
- DBesondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
- EBesondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagdausübung eingeschränkt ist.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.