Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 34
Welche Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften führt generell zum Entzug des Jagdscheines.
- BLiegt keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vor, ist der Jagdschein zu versagen.✓ richtig
- CLediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.
- DMit seinem Jagdschein kann der Jäger Jagdwaffenmunition für alle Jagdwaffen kaufen.
- EWird der Jagdschein ungültig, so erlischt bei einem Jäger auch das Recht auf Waffenbesitz.
- FBestehen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung des Jagdscheininhabers, so kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben.✓ richtig
Lösung
Antworten B, F sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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