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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 32

Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der amtlichen Fleischuntersuchung, wenn er für den menschlichen Verzehr bestimmt sein soll?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNein.
  3. CJa, aber nur bei Fremdverwertung.
  4. DNein, da eine Verwertung als Lebensmittel generell nicht zulässig ist.
  5. EJa, aber nur, wenn der Knochenbruch noch nicht verheilt ist.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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