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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 31

Können juristische Personen Jagdgenosse sein?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, wenn sie Grundeigentümer sind.✓ richtig
  2. BNein, nur natürliche Personen können Jagdgenosse sein.
  3. CJa, aber nur, wenn sie der Notvorstand dazu beruft.
  4. DJa, wenn sie ein Grundeigentümer beauftragt hat.
  5. EJa, wenn dies im Jagdpachtvertrag festgelegt wurde.
  6. FJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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