Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 24
Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARotwild und Damwild.
- BAuerwild und Birkwild.
- CSchwarzwild und Wildkaninchen.✓ richtig
- DGraureiher und Kormoran.
- EWolf und Goldschakal.
- FSteinmarder und Iltis.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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