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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 18

Bei welcher Institution sind der Abschluss und jede Änderung des Jagdpachtvertrages anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AOberste Jagdbehörde.
  2. BUntere Jagdbehörde.✓ richtig
  3. CGemeindeverwaltung.
  4. DJagdgenossenschaft.
  5. EHegegemeinschaft.
  6. FJagdbeirat.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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