Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 16
Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist.
- BJa, ohne besondere Erlaubnis.
- CNein.✓ richtig
- DNein, es sei denn, er ist Jagdausübungsberechtigter.
- EJa, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
- FJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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