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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 14

Wann ist Nachtzeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ATäglich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  2. B1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.✓ richtig
  3. C1,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang.
  4. DVon der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung.
  5. EVon der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung.
  6. FVon Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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