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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 12

Was fällt unter das Recht zum freien Betreten der Landschaft?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFahren mit Kraftfahrzeugen auf Wald- und Feldwegen.
  2. BAufstellen von Wohnwagen und Zelten.
  3. CBetreten des Waldes.✓ richtig
  4. DNutzen von jagdlichen Einrichtungen als Aussichtspunkt.
  5. EFahren mit Personenkraftwagen auf Wald- und Feldwegen, durch Fahrer beziehungsweise Mitfahrer, die im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind.✓ richtig
  6. FReiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen gestattet, wenn dort gerade keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen stattfinden.✓ richtig

Lösung

Antworten C, E, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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