Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 6
Bei der letzten Jagd auf Schwarzwild haben Sie festgestellt, dass Ihnen die Fertigkeiten des Flüchtigschießens fehlen. Dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk ein Übungsschießen vornehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn ein weiterer Jäger den Hintergrund beobachtet.
- BJa, denn das Übungsschießen gehört zu dem vom Jagdgesetz erlaubten An- und Einschießen der Jagdwaffe im Jagdbezirk.
- CNein, ein Übungsschießen darf nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen.✓ richtig
- DJa, aber nur, wenn die sichere Funktion der Waffe zuvor durch einen Büchsenmacher geprüft wurde.
- EJa, aber aus Sicherheitsgründen nicht mit der Büchse.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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