Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 5
Unterliegt Fallwild in Deutschland der gesetzlichen Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.✓ richtig
- BJa.
- CJe nach Verwendung.
- DJa, aber nur Unfallwild.
- EEs besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber aus Gründen der Wildbrethygiene empfohlen.
- FNein, wenn das Wild stattdessen durch eine kundige Person untersucht wird.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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