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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 361

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu treffen zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen.✓ richtig
  2. BFeucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden.
  3. CNicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden.✓ richtig
  4. DPatronen mit geringerem Kaliber können bei gleicher Hülsenlänge aus Waffen mit größerem Kaliber verschossen werden (z. B. 6,5 x 57 R aus 7 x 57 R).

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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