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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 360

Welche Aussagen zum Schalldämpfer treffen zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Schalldämpfer darf erst im Jagdbezirk auf die Jagdwaffe montiert werden.
  2. BSchalldämpfer können zusammen mit den zugehörigen Waffen aufbewahrt werden.✓ richtig
  3. CFür Schalldämpfer gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für Ihre Munition.
  4. DJeder Schalldämpfer hat eine individuelle Nummer, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen wird.✓ richtig
  5. ESchalldämpfer sind einer Langwaffe entsprechend aufzubewahren.✓ richtig

Lösung

Antworten B, D, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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