Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 349
Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Jagdbezirks aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, immer.
- BJa, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
- CJa, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
- DNein.✓ richtig
- EJa, aber nur bei einer besonderen Gefahrenlage für mich.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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