Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 341
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.
- BEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.✓ richtig
- CEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins muss seine Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd in einem verschlossenen Futteral bzw. Waffenkoffer transportieren.
- DEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf generell und ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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