Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 340
Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWaffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
- BWaffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.✓ richtig
- CWaffe bestückt mit einem gefüllten Magazin.✓ richtig
- DWaffe ungeladen mit leerem Magazin in der Hand.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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